CDU sieht Handlungsbedarf und fordert Kurskorrektur

Die Windenergieanlage bei Schöneberge befindet sich bereits im Bau. Nach den aktuellen Planungen sollen in Halver bis zu 13 Windenergieanlagen entstehen. Aus Sicht der CDU ist diese Zahl deutlich zu hoch (Foto: CDU)Die Windenergieanlage bei Schöneberge befindet sich bereits im Bau. Nach den aktuellen Planungen sollen in Halver bis zu 13 Windenergieanlagen entstehen. Aus Sicht der CDU ist diese Zahl deutlich zu hoch (Foto: CDU)

Ausbau regenerativer Energien in Halver

HALVER – In der Politik in Halver wurde in den vergangenen Jahren immer vertreten, dass Halver einen Beitrag zur Energiewende zu leisten hat. Im Hinblick auf die Frage des Ausbaus regenerativer Energie war für die Politik immer bedeutsam, dass es in Halver neben Befürwortern auch Kritiker von Windenergieanlagen und Flächen-Photovoltaikanlagen gab und gibt.

Biotopschutz und Artenschutz sind uns wichtig. Um die berechtigten Interessen von Befürwortern wie Kritikern zu berücksichtigen und trotzdem den Herausforderungen von energiebezogener Versorgungssicherheit vor Ort gerecht zu werden, haben sich die Fraktionen im Stadtrat zurückliegend darauf verständigt, dem Ausbau regenerativer Energie Raum zu geben, dies aber zu begrenzen. Der Kompromiss, auf den man sich verständigte, war, dass so viel regenerative Energie in Halver erzeugt wird, wie die Stadt und die Bevölkerung verbrauchen. Nach damaligem technischem Stand sollte dies mit der Errichtung von fünf bis sechs Windenergieanlagen erreicht werden.

Aktuell ist beabsichtigt, bis zu 13 Windenergieanlagen auf dem Halveraner Stadtgebiet zu errichten. Die CDU-Fraktion stellt fest, dass wir damit den Pfad des erarbeiteten Kompromisses verlassen.

Zurückliegend galt die Annahme, dass die Stadt kein anwendbares Steuerungsinstrument zur Hand hat, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Diese Situation hat sich nun geändert, weil die Planungsregion Arnsberg, ihr Flächenbeitragsziel bereits erreicht hat. In der Konsequenz führt dies dazu, dass nun die Ausschlusswirkung (Entprivilegierung) greift.

Folglich können neue Windenergieanlagen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, sofern die Kommune nicht freiwillig über die Bauleitplanung im Rahmen der Positivplanung zusätzliche Flächen ausweist.

Der Regionalplan weist für Halver keine Windenergiegebiete aus. Die CDU erwartet nun, dass die geltende Rechtslage genutzt wird, den zurückliegend mühsam erarbeiteten Kompromiss umzusetzen und die Anzahl der Windenergieanlagen auf höchstens sechs zu begrenzen. Weitere Windenergieanlagen sind aufgrund der Entprivilegierung abzulehnen.

Rechtslage:
Gem. § 35 (1) Nr. 5 BauGB galt für Halver bis zur Erreichung des regionalen Flächenziels eine Privilegierung für die Errichtung von Windenergieanlagen.

Dieses Teilflächenziel ist im Plangebiet Arnsberg erreicht (die Feststellung ist rechtswirksam erfolgt), so dass nun die Ausschlusswirkung des § 249 (2) BauGB gilt. Windenergieanlagen gelten nunmehr als sonstige Vorhaben gem. § 35 (2) BauGB. Dies führt dazu, dass WEA kaum mehr genehmigungsfähig sind, da öffentliche Belange (zum Beispiel Beeinträchtigung des Landschaftsbildes) diesen entgegenstehen.

Im Rahmen der Bauleitplanung kann die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit freiwillig auf Grundlage der Gemeindeöffnungsklausel gem. § 245e BauGB Windenergiegebiete ausweisen (Positivplanung). Eine Pflicht zur Ausweisung besteht jedoch nicht, so dass Investoren auf die positive Mitwirkung der Gemeinden angewiesen sind.

Für die CDU-Fraktion - Sascha Gerhardt, Fraktionsvorsitzender